Informationen zum Aktivierungs/ und Vermittlungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch eine private Arbeitsvermittlung. Die durch die Vermittlung entstehenden Kosten werden zur Gänze durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) abgedeckt.

 

 


Im Allgemeinen erhalten Sie den AVGS, wenn Sie aktiv bei der Arbeitsagentur Arbeit suchend gemeldet sind und Leistung beziehen. Der AVGS kann auch ohne Leistung gewährt werden.

Wenn Sie ALG 2 beziehen, also beim Jobcenter sind, können Sie den AVGS auf einen Antrag hin erhalten.Bei Fragen stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.