Im Allgemeinen erhalten Sie den AVGS, wenn Sie aktiv bei der Arbeitsagentur Arbeit suchend gemeldet sind und Leistung beziehen. Der AVGS kann auch ohne Leistung gewährt werden.
Wenn Sie ALG 2 beziehen, also beim Jobcenter sind, können Sie den AVGS auf einen Antrag hin erhalten.Bei Fragen stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.